Timothy Speed (2025)
Die Bedarfsgemeinschaft bildet eines der zentralen Strukturprinzipien des deutschen Sozialrechts im Bereich der existenzsichernden Leistungen. Sie wird juristisch und administrativ überwiegend als technische Berechnungseinheit oder als Abbild gemeinsamer wirtschaftlicher Lebensführung behandelt. Diese Arbeit argumentiert, dass eine solche Darstellung die tatsächlichen Wirkungen der Bedarfsgemeinschaft systematisch verfehlt. Ausgehend von einer strukturanalytischen Perspektive wird die Bedarfsgemeinschaft hier als Form institutioneller Gewalt untersucht, die individuelle Rechtssubjektivität partiell aufhebt, existenzielle Abhängigkeiten erzwingt und insbesondere für neurodivergente Menschen sowie für Künstler:innen mit nicht-standardisierten Erwerbsformen ein erhöhtes Risiko sozialer, psychischer und materieller Schädigung erzeugt. Die Analyse zeigt, dass die Bedarfsgemeinschaft nicht lediglich Armut verwaltet, sondern Verwundbarkeit aktiv produziert, indem sie Existenzsicherung an relationale Abhängigkeit, implizite Konformitätsanforderungen und epistemische Entwertung koppelt. Die Arbeit knüpft an Konzepte wie Povertismus, strukturelle Gewalt und konditionalisierte Würde an und überträgt diese gezielt auf das Instrument der Bedarfsgemeinschaft. Ziel ist es, eine wissenschaftlich fundierte Grundlage bereitzustellen, um die Gewaltförmigkeit dieser Struktur im juristischen Kontext erkennbar, prüfbar und verantwortbar zu machen – insbesondere in Verfahren, in denen neurodivergente oder künstlerisch tätige Personen betroffen sind.
DOI: https://doi.org/10.5281/zenodo.17938764
Keywords: Bedarfsgemeinschaft, Bürgergeld, Hartz IV, Grundsicherung, Sozialstaat, Sozialrecht, Strukturelle, Gewalt, Grundrechte, UN-Behindertenrechtskonvention, Institutionelle Gewalt, Neurodivergenz, Autismus, ADHS, Behinderung, Ableismus, Epistemische Ungerechtigkeit, Double Bind, Kunstfreiheit, Künstlerische Arbeit, Prekarität, Arbeitskritik, Selbstständigkeit, Demokratie, Verfassungsrecht, Menschenrechte, Grundgesetz, Art. 1 GG, Art. 5 GG, Art. 20 GG, Artistic Research, Qualitative Forschung, Povertismus Klassismus
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